Hotel Hamilton Świnoujście, Świnoujście

Vorschriften für Rehabilitation, Sauna und Schwimmbad

21 Feb '25
22 Feb '25
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Ordnung des Rehabilitationsinstituts

  1. Um die Verfügbarkeit der Termine zu gewährleisten, wird empfohlen, die Behandlungen einige Tage im Voraus zu buchen.
  2. Wenn keine frühere Reservierung vorliegt, kann der Kunde die Leistungen in Anspruch nehmen, sofern freie Plätze vorhanden sind.
  3. Sonderangebote für Behandlungen, die von der Rehabilitationsabteilung angeboten werden, sind nicht kombinierbar.
  4. Die Einrichtung behält sich das Recht vor, bestimmte Behandlungen nur nach einer physiotherapeutischen Beratung durchzuführen, deren Kosten sich auf 100 PLN belaufen.
  5. Die Preise der in der Preisliste des Rehabilitationsinstituts aufgeführten Verfahren und Dienstleistungen sind nicht verhandelbar.
  6. Zu den geplanten Behandlungen sollten Sie etwa 5 Minuten vor dem Termin erscheinen und Ihre Behandlungskarte dabei haben.
  7. Es wird empfohlen, zu den Wasserbehandlungen in Badehose und Bademantel zu kommen, und zu den Trockenbehandlungen sollten Sie Vliestücher mitbringen, die Sie zusammen mit dem Behandlungsplan erhalten haben.
  8. Bei Nichterscheinen zu einer vereinbarten Behandlung und bei Nichtbenachrichtigung der Rehabilitationsabteilung über die Absage einer Behandlung mindestens 1 Stunde vor dem vorgesehenen Termin verfällt die Behandlung (im Falle von Pauschalbehandlungen).
  9. Bei Nichterscheinen zur vereinbarten Behandlung und bei Nichtinformierung der Rehabilitationsabteilung über die Stornierung mehr als 3 Stunden vor der Behandlung wird dem Kundenkonto des Hotels eine Gebühr in Höhe von 100% des Behandlungspreises berechnet. (Gilt nicht für Paketbehandlungen).
  10. Pauschalbehandlungen sind nicht austauschbar, ihre Zeit wird vor der Ankunft des Kunden von oben festgelegt und kann nur in Ausnahmefällen auf Wunsch des Kunden geändert werden.
  11. Wenn ein Kunde mehr als 5 Minuten zu spät zu einem Termin kommt, behält sich das Rehabilitationszentrum das Recht vor, die Zeit einer Behandlung zu verkürzen, ohne den Preis zu reduzieren.
  12. In den Räumlichkeiten der Rehabilitationseinrichtung ist es verboten:

der Konsum von alkoholischen Getränken, Rauchen und elektronischen Zigaretten

die Einnahme von Drogen

das Mitbringen von Tieren

  1. Ein Mitarbeiter der Einrichtung hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern, wenn der Klient

sich nicht an diese Regeln hält

unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht

der Verdacht auf eine Kontraindikation für die Durchführung einer bestimmten Behandlung besteht

der hygienische Zustand die Durchführung der Behandlung nicht zulässt

  1. Der Klient ist verpflichtet, den Therapeuten vor einer Behandlung über jegliches Unwohlsein oder andere Umstände zu informieren, die die Durchführung der Behandlung behindern könnten.
  2. Im Falle einer Verschlechterung des Wohlbefindens während der Behandlung ist der Therapeut unverzüglich zu informieren.
  3. Weder das Hotel noch die Mitarbeiter des Rehabilitationszentrums haften für Schmuck oder andere Wertgegenstände der Gäste, die in den Räumlichkeiten des Zentrums zurückgelassen werden.
  4. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Rehabilitationszentrum nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet.
  5. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen einige der in der Rehabilitationseinrichtung angebotenen Verfahren nur nach vorheriger physiotherapeutischer Beratung in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten nutzen.
  6. Der Kunde haftet finanziell für Schäden, die er oder die ihm anvertrauten Personen verursachen.
  7. Die Rehabilitationseinrichtung behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung aus technischen oder anderen Gründen zu ändern.
  8. Die Buchung von Behandlungen in der Rehabilitationseinrichtung durch Personen, die keine Hotelgäste sind, erfordert eine Vorauszahlung von mindestens 30% des Behandlungsbetrags.
  9. Alle Bemerkungen und Streitigkeiten bezüglich der Funktionsweise und der Regeln der Rehabilitationseinrichtung sind an der Rezeption oder direkt beim Leiter der Rehabilitationseinrichtung zu melden.

 

* Mit dem Kauf einer bestimmten Dienstleistung erklärt der Kunde, dass er die vorliegende Ordnung gelesen hat und deren Bedingungen akzeptiert.

Regeln und Vorschriften für die Sauna

1. Die Sauna ist ein integraler Bestandteil des Schwimmbades und es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Badeordnung.

2. Vor dem Betreten des Saunabereiches und vor der Benutzung der einzelnen Einrichtungen ist die Hausordnung zu lesen.

3. Die Benutzung der Sauna ist gleichbedeutend damit, dass die Person alle Punkte der Benutzungsordnung gelesen hat und anerkennt.

4. Die Saunalandschaft ist ein nicht textiler Bereich. Die Benutzer müssen mit der Möglichkeit rechnen, dass der Bereich von nackten oder unvollständig bekleideten Personen benutzt wird.

5. Bei der Benutzung der Saunaräume sind die Gebrauchsanweisungen für die Geräte, die Anweisungen und Hinweise des Personals genau zu beachten.

6. Der Saunabesucher trägt die volle Verantwortung für seine eigene Sicherheit.

7. Das Hotel haftet nicht für etwaige gesundheitliche Folgen des Saunaaufenthaltes.

8. Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die sich in einem guten Gesundheitszustand befinden oder deren Beschwerden keine Kontraindikationen für die Benutzung des Verfahrens darstellen.

9. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Sauna nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen.

10. Die Sauna darf nicht von Personen benutzt werden:

- mit Herzkrankheiten, Bluthochdruck und Gefäßkrankheiten,

- bei Schilddrüsenerkrankungen, Klaustrophobie, Epilepsie, akuten rheumatischen Erkrankungen, Tumoren, akuten Infektionen und asthmatischen Zuständen,

- mit Fieber,

- Frauen während der Menstruation, der Schwangerschaft und der Stillzeit,

- bei Müdigkeit und in einem Rauschzustand

- mit frischen und offenen Wunden

Die Temperatur in der Trockensauna beträgt 80 - 100 Grad Celsius und die Luftfeuchtigkeit bis zu 20%.

12. In der Dampfsauna beträgt die Temperatur 45° C - 55° C und die Luftfeuchtigkeit 60 - 100%.

13. Die Regelung der Temperatur und Luftfeuchtigkeit in der Saunakabine obliegt dem Personal (es ist verboten, die Parameter selbst zu ändern). 

14. Vor dem Betreten der Saunakabine sollten Sie:

- alle Metallgegenstände ablegen, da sie Verbrennungen verursachen können

- Brillen und Kontaktlinsen herausnehmen,

- den ganzen Körper unter der Dusche mit Seife waschen und anschließend abtrocknen,

- die Badeschuhe ausziehen und vor dem Betreten des Saunaraums ablegen. 15.

15. Das Hotel haftet nicht für Gegenstände, die in oder um die Sauna herum liegen.

16. elektronische Geräte, Telefone, mp3-Player usw. dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden.

17 In der Sauna sollte man sich auf ein Handtuch setzen und die Füße darauf abstellen. Das Handtuch sollte so ausgebreitet werden, dass kein Körperteil mit der Sitzfläche in Berührung kommt.

18. Jede Beeinträchtigung des Wohlbefindens ist dem Personal unverzüglich zu melden.

 

Vorschriften für Schwimmbäder

1. Der Betreiber des Schwimmbads ist die Hotel Hamilton Dobosz Limited Partnership.

2. Es wird davon ausgegangen, dass jede Person, die sich im Schwimmbadbereich aufhält, sich mit den Bestimmungen dieser Ordnung vertraut gemacht hat und sich verpflichtet, diese bedingungslos einzuhalten.

3. Personen mit instabilem Gesundheitszustand (Herz-, Kreislauf-, Gleichgewichtsstörungen o.ä.) benutzen das Schwimmbad mit besonderer Vorsicht - nach vorheriger Rücksprache mit einem Arzt oder auf eigene Gefahr.

4. Der Verkauf, der Ausschank, das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken, Rauschmitteln und anderen psychotropen Substanzen ist im Schwimmbadbereich strengstens untersagt.

5. Die Benutzer des Schwimmbades dürfen keine Situationen herbeiführen, die ihre eigene Sicherheit und die der anderen Personen im Schwimmbad gefährden, insbesondere ist es untersagt

o das Essen und Kaugummikauen

o in das Schwimmbecken und den Whirlpool zu springen

o zu rennen, auch in den Umkleideräumen

o andere Personen ins Wasser zu werfen oder zu stoßen

o Rauchen

o Geräte und Einrichtungen zu beschädigen oder Abfälle im Schwimmbadbereich zu hinterlassen

o Bälle oder andere Spielzeuge ohne vorherige Zustimmung eines Bademeisters zu benutzen

o das Betreten des Schwimmbadbereichs mit Schuhen, ausgenommen Badelatschen

o Fehlalarm auszulösen

das Mitbringen von Kinderwagen für Behinderte. 6.

6. Im Schwimmbad ist Badekleidung Pflicht. Kinder unter 4 Jahren dürfen nur in wasserdichten Windeln schwimmen.

7. Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung von Erwachsenen im Schwimmbadbereich aufhalten und baden.

8. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind für das Verhalten und die Sicherheit der Kinder, die das Schwimmbad benutzen, verantwortlich.

9. Vor dem Betreten des Schwimmbades ist jeder verpflichtet, sich zu duschen und gründlich den Körper zu waschen und die Füße zu desinfizieren. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann der diensthabende Bademeister den Zutritt zum Schwimmbad verweigern.

10. Das Betreten und Verlassen des Beckens muss über eine Leiter oder eine Treppe erfolgen.

11. Die Person, die die Verschmutzung des Wassers im Schwimmbecken oder im Whirlpool verursacht hat, ist verpflichtet, eine Gebühr von 2000 PLN zu zahlen.

12. Schwimmaktivitäten dürfen nur in Anwesenheit eines Schwimmlehrers und von Rettungsschwimmern durchgeführt werden.

13. Jeder Unfall im Schwimmbadbereich oder jede Gesundheitsverletzung muss unverzüglich einem Rettungsschwimmer gemeldet werden.

14. Personen, deren Zustand auf Alkohol- oder Rauschmittelkonsum schließen lässt, Personen mit äußerlichen Krankheitsanzeichen, Personen, die eine Gefahr des Ertrinkens oder eine Gefährdung der Umgebung darstellen, Personen in unangemessener Kleidung oder in fahrlässiger Haltung werden nicht auf das Schwimmbadgelände gelassen.

15. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Badeordnung verstoßen, die öffentliche Ordnung verletzen oder den Anweisungen des Bademeisters, des Kursleiters oder einer anderen befugten Person nicht Folge leisten, werden aus dem Schwimmbadbereich verwiesen.

16. Alle Personen, die sich im Schwimmbadbereich aufhalten, sind verpflichtet, für Ordnung, Sauberkeit und Ruhe zu sorgen und den Anweisungen des diensthabenden Bademeisters, des Kursleiters oder einer anderen befugten Person bedingungslos Folge zu leisten.

17. Alle Verletzungen, gesundheitlichen Probleme und Verschlechterungen des Wohlbefindens sind unverzüglich dem nächsten Bademeister zu melden.

18. Der Betreiber haftet nicht für die gesundheitlichen Folgen des Aufenthalts im Schwimmbad und in den Saunen sowie für die im Schwimmbadbereich zurückgelassenen oder verlorenen Gegenstände.

19. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Ordnung entstehen.

 

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