Hotel Hamilton Świnoujście, Świnoujście

Vorschriften für Rehabilitation, Sauna und Schwimmbad

26 Apr '24
27 Apr '24
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Ordnung des Rehabilitationsinstituts

  • Um die Verfügbarkeit des Termins zu gewährleisten, wird empfohlen, die Behandlungen einige Tage vor der geplanten Durchführung zu buchen
  • Ohne vorherige Reservierung kann der Kunde die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sofern freie Plätze vorhanden sind. 
  • Aktionen für Behandlungen der Rehabilitationsabteilung sind nicht kombinierbar
  • Die Einrichtung behält sich das Recht vor, einige Behandlungen nur nach einer physiotherapeutischen Konsultation durchzuführen, deren Kosten 100 PLN betragen
  • Die in der Preisliste des Rehabilitationsinstituts enthaltenen Preise für Behandlungen und Dienstleistungen sind nicht verhandelbar
  • Zu den geplanten Behandlungen sollten Sie sich ca. 5 Minuten früher einfinden und Ihren Behandlungsausweis dabei haben
  • Für Wasserbehandlungen empfiehlt es sich, einen Badeanzug und einen Bademantel zu tragen, für Trockenbehandlungen sollten Sie Vlieslaken mitnehmen
  • Wenn Sie zum geplanten Eingriff nicht erscheinen und das Rehabilitationsinstitut nicht mindestens 1 Stunde vor der geplanten Durchführung über die Absage des Eingriffs informieren, verfällt der Eingriff (bei Paketverfahren).
  • Wenn Sie zur geplanten Behandlung nicht erscheinen und das Rehabilitationsinstitut nicht mehr als 3 Stunden vor der Behandlung informieren, wird das Konto des Hotelkunden mit 100% des Behandlungspreises belastet. (gilt nicht für Paketbehandlungen).
  • Paketbehandlungen sind nicht gegen andere Behandlungen austauschbar, ihre Zeit wird im Voraus vor der Ankunft des Kunden festgelegt und kann nur in Ausnahmefällen auf Wunsch des Kunden geändert werden. 
  • Bei einer Verspätung von mehr als 5 Minuten zum vereinbarten Termin behält sich das Rehabilitationsinstitut vor, die Behandlungszeit zu verkürzen, ohne dass eine Preisminderung möglich ist.
  • Auf dem Gelände des Rehabilitationsinstituts ist es verboten:

- Drogen einnehmen

-  Tiere mitnehmen

  • Der Mitarbeiter des Werks hat das Recht, die Durchführung des Verfahrens zu verweigern, wenn der Auftraggeber:

               - unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht 

  • Vor der Durchführung des Verfahrens ist der Klient verpflichtet, den Therapeuten über Unwohlsein oder andere Umstände zu informieren, die dem Verfahren entgegenstehen könnten.
  • Wenn Sie sich während des Eingriffs unwohl fühlen, sollten Sie dies unverzüglich dem Therapeuten mitteilen
  • Das Hotel und die Mitarbeiter des Rehabilitationsinstituts haften nicht für Schmuck und andere Wertgegenstände, die im Objekt zurückgelassen werden.
  • Kinder bis 16 Jahre dürfen sich nur in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in den Räumlichkeiten der Rehabilitationsanstalt aufhalten
  • Kinder bis 16 Jahre dürfen nur einige Behandlungen des Rehabilitationsinstituts nur nach vorheriger physiotherapeutischer Beratung in Anwesenheit eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen.
  • Der Kunde haftet finanziell für alle Schäden, die von ihm oder von ihm unterstellten Personen verursacht werden
  • Die Rehabilitation behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Instituts aus technischen oder anderen Gründen zu ändern.
  • Die Reservierung von Behandlungen im Rehabilitationsinstitut durch Personen, die keine Hotelgäste sind, ist erforderlich Vorauszahlung von mindestens 30 % des Betrages. 
  • Alle Kommentare und Streitigkeiten bezüglich der Arbeitsweise und der Regeln des Rehabilitationsinstituts sollten an der Rehabilitationsrezeption oder direkt an den Leiter der Rehabilitationsabteilung gemeldet werden

Der Kauf einer bestimmten Dienstleistung ist gleichbedeutend mit der Abgabe einer Erklärung durch den Kunden, dass er diese Bestimmungen gelesen hat und ihre Bedingungen akzeptiert

Regeln und Vorschriften für die Sauna

  1. Die Sauna ist ein integraler Bestandteil des Schwimmbades und es gelten die Bestimmungen des allgemeinen Reglements.
  2. Vor dem Betreten des Saunabereichs und vor der Nutzung einzelner Geräte lesen Sie bitte die Vorschriften.
  3. Die Benutzung der Sauna ist gleichbedeutend damit, dass die Person alle Punkte der Verordnung liest und akzeptiert.
  4. Die Saunalandschaft ist eine nichttextile Zone. Benutzer müssen die Möglichkeit berücksichtigen, dass diese Zone von nackten oder unvollständig bekleideten Personen benutzt wird.
  5. Bei der Benutzung der Saunaräume ist den Gebrauchsanweisungen der Geräte, Anweisungen und Hinweisen des Personals unbedingt Folge zu leisten.
  6. Der Saunabenutzer trägt die volle Verantwortung für seine Sicherheit.
  7. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitlichen Auswirkungen des Saunabesuchs.
  8. Die Sauna darf nur von gesunden Personen oder Personen, deren Beschwerden keine Kontraindikationen für die Anwendung der Behandlung darstellen, benutzt werden.
  9. Kinder bis 16 Jahre dürfen sich in der Sauna nur unter Aufsicht von Erwachsenen aufhalten.
  10. Die Sauna darf nicht benutzt werden von Personen:
  • leiden an Herzkrankheiten, Bluthochdruck und Blutgefäßerkrankungen,
  • an Schilddrüsenleiden, Klaustrophobie, Epilepsie, akuten rheumatischen Erkrankungen, Krebs, akuten Infektionen und Asthmaerkrankungen leiden,
  • mit Fieber
  • Frauen während der Menstruation sowie während der Schwangerschaft und Stillzeit
  • müde und betrunken
  • offene Wunden
  1. Die Temperatur in der Trockensauna beträgt 80 Grad C - 100 Grad C und die Luftfeuchtigkeit beträgt bis zu 20%.
  2. Die Temperatur in der Dampfsauna beträgt 45 Grad C - 55 Grad C und die Luftfeuchtigkeit 60 - 100%.
  3. Die Regelung der Temperatur und Luftfeuchtigkeit in der Sauna muss vom Betreiber kontrolliert werden (es ist verboten, die Parameter selbst zu ändern).
  4. Vor dem Betreten der Saunakabine ist es erforderlich:
  • Entfernen Sie alle metallischen Gegenstände, da diese Verbrennungen verursachen können
  • Brille und Kontaktlinsen abnehmen,
  • Waschen Sie den ganzen Körper in der Dusche mit Seife und wischen Sie ihn dann trocken,
  • Ziehen Sie Ihre Poolschuhe aus und lassen Sie sie, bevor Sie den Raum betreten.
  1. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände, die in der Sauna oder in deren Nähe zurückgelassen werden.
  2. Elektronische Geräte, Telefone, MP3-Player etc. dürfen nicht mit in die Sauna gebracht werden.
  3. In der Sauna sollte man sich auf ein Handtuch setzen und die Füße darauf lassen. Das Handtuch sollte so auseinandergefaltet werden, dass kein Körperteil mit der Sitzfläche in Berührung kommt.
  4. Jede Verschlechterung des Wohlbefindens ist unverzüglich dem Personal zu melden.

Vorschriften für Schwimmbäder

  1. Die zur Verwaltung des Schwimmbades befugte Wirtschaftseinheit ist das Hotel Hamilton Dobosz Spółka Komandytowa.
  2. Es wird vorausgesetzt, dass jede Person, die sich im Schwimmbad aufhält, die Bestimmungen dieser Ordnung gelesen hat und sich verpflichtet, sie strikt einzuhalten.
  3. Personen mit instabilem Gesundheitszustand (Herzerkrankungen, Kreislaufstörungen, Gleichgewichtsstörungen o.ä.) benutzen das Bad mit besonderer Vorsicht – nach Rücksprache mit einem Arzt oder auf eigene Gefahr
  4. Der Verkauf, das Servieren, das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken, Rauschmitteln und anderen psychotropen Substanzen im Schwimmbad ist strengstens verboten.
  5. Die Benutzer des Pools dürfen keine Situationen herbeiführen, die ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen, die sich dort aufhalten, gefährden, und es ist den Einzelnen nicht gestattet:
    • Nahrung essen und Kaugummi kauen
    • Sprung ins Poolbecken und in den Whirlpool
    • Joggen, auch in der Garderobe
    • andere Personen ins Wasser zu werfen oder zu stoßen
    • Zigarette rauchen
    • Geräte, Ausrüstung zerstören und den Bereich des Pools verunreinigen
    • Bälle oder anderes Spielzeug ohne Zustimmung des Rettungsschwimmers zu benutzen
    • in Schuhen um den Pool herumlaufen, ausgenommen Pool/Badelatschen
    • falsche Alarme machen
    • Kinderwagen und Rollstühle vorstellen
  6. Badebekleidung ist im Schwimmbad erforderlich. Kinder bis 4 Jahre dürfen nur wasserfeste Windeln verwenden
  7. Kinder bis 16 Jahre dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen im Schwimmbad bleiben und baden
  8. Ihre Eltern (Erziehungsberechtigte) sind für das Verhalten und die Sicherheit von Kindern, die das Schwimmbad benutzen, verantwortlich.
  9. Vor dem Betreten des Beckens ist jeder verpflichtet, sich zu duschen und den Körper gründlich zu waschen und die Füße zu desinfizieren. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht kann der diensthabende Bademeister die Erlaubnis zur Benutzung des Schwimmbades verweigern
  10. Das Betreten und Verlassen des Pools muss über eine Leiter oder Treppe erfolgen
  11. Für die Wasserverschmutzung im Schwimmbad oder Whirlpool muss der Verursacher eine Gebühr von 2.000 PLN zahlen
  12. Der Unterricht im Schwimmbad darf nur in Anwesenheit eines Lehrers und von Rettungsschwimmern stattfinden
  13. Jeder Unfall oder Gesundheitsschaden im Schwimmbadbereich ist sofort dem Bademeister zu melden 
  14. Personen, deren Zustand auf den Konsum von Alkohol, Rauschmitteln hindeutet, Personen mit äußerlichen Anzeichen von Krankheiten, die die Gefahr des Ertrinkens oder der Umwelt darstellen, die unangemessen gekleidet sind oder sich in Vernachlässigung befinden, dürfen den Bereich nicht betreten das Schwimmbad
  15. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung, die öffentliche Ordnung verstoßen oder den Anweisungen des Bademeisters, der Unterrichtsleiter oder einer anderen berechtigten Person nicht Folge leisten, werden aufgefordert, den Bereich des Schwimmbades zu verlassen.
  16. Alle Personen im Schwimmbad sind verpflichtet, für Ordnung, Sauberkeit, Stille und absolute Befolgung der Anordnungen des diensthabenden Bademeisters, der die Kurse durchführt oder einer anderen befugten Person zu halten
  17. Schnittverletzungen, gesundheitliche Probleme und Verschlechterung des Wohlbefindens sollten sofort dem nächstgelegenen Betreiber gemeldet werden
  18. Die Verwaltungsgesellschaft ist nicht verantwortlich für die gesundheitlichen Auswirkungen des Aufenthalts im Schwimmbad und in den Saunen sowie für im Schwimmbad zurückgelassene oder verlorene Gegenstände.
  19. Die Verwaltungsgesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen
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