Hotel Hamilton Świnoujście, Świnoujście

Nutzungsordnung für den Fitnessraum/das Fitnessstudio

25 Mär '26
26 Mär '26
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                                   HAUSORDNUNG FITNESSBEREICH - Fitness- & Gymnastikraum

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

  • Der Fitnessbereich steht ausschließlich Hotelgästen sowie berechtigten Personen zur Verfügung.
  • Mit der Nutzung des Fitnessbereichs erkennen die Gäste diese Hausordnung an.
  • Die Öffnungszeiten sind an der Rezeption sowie am Eingang ersichtlich.

 

§2 Nutzung des Fitnessbereichs

  • Die Nutzung ist volljährigen Personen gestattet. Minderjährige dürfen den Fitnessbereich nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson nutzen.
  • Die Nutzung aller Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Sämtliche Trainingsgeräte sind ausschließlich ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend sowie sachgemäß, sicher und fachgerecht zu verwenden.
  • Vor der Nutzung wird empfohlen, den einwandfreien Zustand der Geräte zu überprüfen.
  • Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Hotelpersonal zu melden.

 

§3 Sicherheit und Hygiene

  • Im Fitnessbereich ist angemessene Sportbekleidung sowie sauberes, geschlossenes Sportschuhwerk zu tragen.
  • Während des Trainings ist ein Handtuch zu benutzen.
  • Nach dem Training ist jeder Nutzer verpflichtet die verwendeten Geräte zu desinfizieren und die Geräte ordnungsgemäß zurückzustellen
  • Im gesamten Fitnessbereich ist es untersagt:  Alkohol zu konsumieren, zu rauchen oder E-Zigaretten zu benutzen und Glasbehälter mitzubringen

§4 Haftung

  • Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verletzungen infolge unsachgemäßer Nutzung der Geräte.
  • Für unbeaufsichtigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Für verursachte Schäden haften die Nutzer in vollem Umfang.

 

§5 Gesundheitszustand

 

  • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten den Fitnessbereich nicht nutzen.
  • Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
  • Bei Unwohlsein ist das Training sofort zu unterbrechen und das Personal zu informieren.

 

§6 Videoüberwachung

  • Der Fitnessbereich kann aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
  • Mit der Nutzung erklären sich die Gäste mit der Aufzeichnung einverstanden.

 

§7 Schlussbestimmungen

  • Das Hotel behält sich das Recht vor, den Fitnessbereich vorübergehend zu schließen sowie Änderungen vorzunehmen.
  • In nicht geregelten Fällen entscheidet das Hotelpersonal.

 

                             

  

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