HAUSORDNUNG FITNESSBEREICH - Fitness- & Gymnastikraum
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Der Fitnessbereich steht ausschließlich Hotelgästen sowie berechtigten Personen zur Verfügung.
- Mit der Nutzung des Fitnessbereichs erkennen die Gäste diese Hausordnung an.
- Die Öffnungszeiten sind an der Rezeption sowie am Eingang ersichtlich.
§2 Nutzung des Fitnessbereichs
- Die Nutzung ist volljährigen Personen gestattet. Minderjährige dürfen den Fitnessbereich nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson nutzen.
- Die Nutzung aller Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Sämtliche Trainingsgeräte sind ausschließlich ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend sowie sachgemäß, sicher und fachgerecht zu verwenden.
- Vor der Nutzung wird empfohlen, den einwandfreien Zustand der Geräte zu überprüfen.
- Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Hotelpersonal zu melden.
§3 Sicherheit und Hygiene
- Im Fitnessbereich ist angemessene Sportbekleidung sowie sauberes, geschlossenes Sportschuhwerk zu tragen.
- Während des Trainings ist ein Handtuch zu benutzen.
- Nach dem Training ist jeder Nutzer verpflichtet die verwendeten Geräte zu desinfizieren und die Geräte ordnungsgemäß zurückzustellen
- Im gesamten Fitnessbereich ist es untersagt: Alkohol zu konsumieren, zu rauchen oder E-Zigaretten zu benutzen und Glasbehälter mitzubringen
§4 Haftung
- Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verletzungen infolge unsachgemäßer Nutzung der Geräte.
- Für unbeaufsichtigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Für verursachte Schäden haften die Nutzer in vollem Umfang.
§5 Gesundheitszustand
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten den Fitnessbereich nicht nutzen.
- Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
- Bei Unwohlsein ist das Training sofort zu unterbrechen und das Personal zu informieren.
§6 Videoüberwachung
- Der Fitnessbereich kann aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
- Mit der Nutzung erklären sich die Gäste mit der Aufzeichnung einverstanden.
§7 Schlussbestimmungen
- Das Hotel behält sich das Recht vor, den Fitnessbereich vorübergehend zu schließen sowie Änderungen vorzunehmen.
- In nicht geregelten Fällen entscheidet das Hotelpersonal.
